Suche

Accessio

ACCESSIO CEDIT PRINCIPALI: Die Nebensache folgt der Hauptsache (bezügl rechtl Schicksal). Grundsätzlich wird vereinbart, wem die Sache nach Verbindung gehört (bzw Miteigentum mögl). → Eigentümer der Hauptsache erwirbt demnach Eigentum an der Nebensache, und muss uU dem anderen Wertersatz leisten. 1. Regeln d ACCESSIO erst anwendbar, wenn die Gegenstände versch Eigentümer fest verbunden sind (nur mit schwerer Beschädigung / unverhältnismäßigen Aufwand möglich → Durchmischung d Elemente: Schweißen). → Sind die Sachen nur lose verbunden (gelötet), muss zunächst die Trennung (EXHIBITIO) eingeklagt werden, mittels ACTIO AD EXHIBENDUM. Danach kann mit REI VINDICATIO geklagt werden. 2. Nur ein selbständig vor Gericht vorweisbarer Gegenstand kann Vindiziert werden. Selbstständig nicht existierbare Sachen (Schrift auf Pergament) lässt sich nicht vindizieren Case 112,113 – Ausnhame: TABULA PICTA. Wertverhältnisse fließen nicht in Einordnung Hauptsache – Nebensache mit ein. Der verarbeitende Eigentümer der Nebensache kann vom Eigentümer d Hauptsache für die Wertsteigerung Wertersatz verlangen. → ACCESSIO CEDIT PRINCIPALI. 3. Wer als Eigentümer d Nebensache durch ACCESSIO seine Sache verloren hat, kann vom neuen Eigentümer Wertersatz verlangen → ACTIO IN FACTUM oder CONDICTIO FURTIVA wenn der neue Eigentümer die Sache besitzt. Befindet diese sich beim Eigentümer der ehemaligen Nebensache, so wird dieser mittels REI VINDICATIO geklagt werden. Mit der EXCEPTIO DOLI kann er die Sache zurückhalten bis er Wertersatz erlangt hat. – Erwirbt der Eigentümer d Hauptsache gutgläubig, hat der Eigentümer d Nebensache Anspruch auf Wertersatz mittels ACTIO IN FACTUM (keine institutionalisierte Klage, jedoch Rechtschutzbedürfnisanerkennung des Prätors). – Wer bösartig seine Sache unbefugt mit einer anderen verbindet, begeht ein FURTUM. Der ehem Eigentümer kann mittels CONDICTIO FURTIVA seinen Wertersatzanspruch geltend machen (alternativ auch ACTIO IN FACTUM).

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

markus_groetschl-schwarz-schoenherr-2

Dr.

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter