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Absetzung

Absetzung umfasst mehrere Bedeutungen:

  • Im Steuerrecht und Sozialrecht bezeichnet es beispielsweise die zulässigen Abzüge von bestimmten Ausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bzw. anderer Bemessungsgrundlagen.
  • Die bei abnutzbaren Gütern des Anlagevermögens erfolgenden Abschreibungen werden im Steuerrecht als Absetzung für Abnutzung bezeichnet.
  • Der Begriff Absetzung wird auch im Zusammenhang bei einer Hehlerei benutzt.

Steuerrecht

Es muss nur der Teil der Einnahmen versteuert werden, der übrig bleibt, nachdem folgende Aufwendungen abgezogen wurden:

  • Betriebsausgaben
  • Werbungskosten
  • Ein Sonderfall sind Absetzungen für Abnutzung (AfA). Diese sind i.d.R. Teil von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten
  • Sonderausgaben
  • Außergewöhnliche Belastung

Steuerhehlerei

Absetzen bedeutet hier, eine Sache an einen Dritten – unabhängig von dessen Gut- oder Bösgläubigkeit – zu veräußern.

Quellen & Einzelnachweise

Stefan Rolletschke/ Jutta Kemper: Steuerverfehlungen. § 374 AO Rz. 17.

  • Thomas Fischer: StGB. § 259 Rz. 18.
  • Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung, § 6 Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge
    http://de.wikipedia.org/wiki/Absetzung_(Steuerrecht) 25.11.2014

 

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Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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