Suche

Abgabenhinterziehung

In Österreich bezeichnet Abgabenhinterziehung eine Straftat nach Art. 1 § 33 FinStrG.

Mit folgenden Maßnahmen hat die Finanzverwaltung im Zuge der Verwaltungsmodernisierung versucht, ein modernes System zur Aufdeckung schwerer Betrugsformen und zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich zu installieren. Der Gesetzgeber hat nun bestimmte qualifizierte Formen der Abgabenhinterziehung in den Verbrechensbegriff des § 17 StGB einbezogen. Bisher waren Finanzvergehen nicht als Verbrechen qualifiziert, da der allgemeine Teil des StGB in Finanzstrafsachen nicht anzuwenden war (Ausnahme z. B. § 23 Abs. 2 FinStrG).

Legaldefinition

Verbrechen im Sinne der Geldwäscherei sind nun nach der Legaldefinition des § 17 StGB geregelt.

  • Die Hinterziehung ausländischer Abgaben mangels Inlandsbezug (in Österreich) und mangels inländischer Abgabe (sofern keine Abgabenverletzung erfolgt) fällt nicht unter das FinStrG und würde somit keine Vortat zur Geldwäscherei darstellen. Um nun solche Verstrickungen in qualifizierte ausländische Steuerbetrugsfälle zu verhindern, gilt es bestimmte Sorgfaltspflichten und Obliegenheitspflichten (z.B. durch Banken §§ 40 ff. BWG) wahrzunehmen und im Zuge von Gestaltungsmöglichkeiten zu bedenken. Die Bedeutung der Vortat für die Geldwäscherei ist in § 165 StGB (mit Verweis auf die speziellen Ausführungen Abs. 1, 2 und 3) geregelt.
  • Bei schweren Formen der Steuerhinterziehung gilt es Sanktionsmechanismen im Finanzstrafrecht (§ 33 FinStrG, § 34 FinStrG) mit den Besonderheiten der Abgabenhinterziehungen, gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung, bandenmäßige Abgabenhinterziehung, bandenmäßiger gewalttätiger Schmuggel zu berücksichtigen.
  • Die Finanzvergehen als Verbrechen und Geldwäschereivortat sind in § 17 Abs. 1 StGB und § 1 Abs. 3 FinStrG geregelt. Die Gesetzestatbestände § 38, 38 a (Bande und Gewalt) sowie der Abgabenbetrug (§ 39 FinStrG) sind wichtig. Ebenso gilt es § 2 Abs. 1 lit b und c Hinterziehung ausländischer Abgaben zu berücksichtigen.
  • Als operative Einheit zur Sicherung der Chancengleichheit für die Stabilität des Wirtschaftsstandortes Österreich wurde die Finanzpolizei (nach § 12 AVOG – Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010) als spezielle Einrichtung als Überwachungs- und Kontrollinstanz eingerichtet und in das organisatorische Umfeld des BMF installiert.
  • Im Zuge der Ordnungspolitik sind die Schwerpunkte auf das Ausländerbeschäftigungsgesetz (§ 26), Arbeitsvertrags- Anpassungsgesetz, allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Glückspielgesetz (mit Verweis auf die Spezialbefugnisse der einzelnen Materiengesetze z.B. Auskunftsverpflichtung gem. § 50 Abs. 4 GSpG) ausgerichtet und es wird die Kontrolle zur Überwachung abgabenrechtlicher Obliegenheiten genutzt.
  • Weiters sind die Befugnisse der Finanzpolizei auf das Anhalten von Fahrzeugen, auf das Befahren von Privatwegen, die Durchführung von Identitätsfeststellungen und umfassende Auskunftserteilung konzentriert.

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Abgabenhinterziehung_(%C3%96sterreich) 08.11.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

robert-rieger-profilbild
Logo Robert Rieger

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter