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Beitrittsverhandlungen

Beitrittsverhandlungen mit einem beitrittswilligen Bewerberland werden nur geführt, wenn die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten bei einer Tagung des Europäischen Rates dem Beitritt einstimmig zugestimmt haben.

Die Verhandlungen werden in Regierungskonferenzen zwischen den Regierungen der EU-Staaten und der Regierung des Beitrittskandidaten geführt. Sie helfen Beitrittskandidaten dabei, sich auf die EU-Mitgliedschaft vorzubereiten, und erlauben es der EU, sich im Hinblick auf die Aufnahmefähigkeit auf die Erweiterung vorzubereiten.

In der Praxis ist die EU-Gesetzgebung (der „Besitzstand“) in 35 Kapitel untergliedert (als Grundsatz). Der Rat entscheidet einstimmig, ob jedes Kapitel eröffnet wird.

Wenn die Verhandlungen zu jedem Kapitel abgeschlossen sind, werden die Bedingungen – einschließlich möglicher Schutzklauseln und Übergangsregelungen – in einem Beitrittsvertrag festgehalten. Dieser Vertrag benötigt die Zustimmung des Europäischen Parlaments und die einstimmige Zustimmung des Rates. Alle Vertragsstaaten ratifizieren den Vertrag daraufhin im Rahmen ihrer eigenen verfassungsmäßigen Ordnung.

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