Subjektives Recht
Subjektives Recht ist ein dem Rechtsunterworfenen aus dem objektiven Recht erwachsender rechtlich durchsetzbarer Anspruch. Unterteilung in subjektives Privat-und öff. Recht. Die Befugnis, ein Recht gegen einen relativ oder gegen alle absolut anderen durchzusetzen unter Zuhilfenahme öffentlicher Institutionen.