Wie viele Ausfertigungen eines Schriftsatzes müssen beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht werden?
Revisionen und Fristsetzungsanträge müssen grundsätzlich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt abgefasst und bei jenem Verwaltungsgericht eingebracht werden, dessen Entscheidung angefochten wird bzw. das mit seiner Entscheidung säumig ist. Im Fall der postalischen Einbringung müssen (samt Beilagen) so viele Ausfertigungen vorgelegt werden, dass jeder zu verständigenden Partei oder Behörde ein Exemplar zugestellt und ein Exemplar für die Akten des Verwaltungsgerichtshofes zurückbehalten werden kann. …