Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer besteuert Erwerbsvorgänge an inländischen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Sie ist eine zwischen Bund (4 %) und Gemeinden (96 %) geteilte Abgabe. Auf Grund der Aufhebung von Teilen des Grunderwerbsteuergesetzes durch den Verfassungsgerichtshof war eine umfassende Änderung