bezahlter Auszubildender
Ein Drittstaatsangehöriger, der in das Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats für einen Zeitraum der bezahlten Ausbildung gemäß dem einzelstaatlichen Recht zugelassen wurde. Oberbegriff(e) Auszubildender Verwandte(r) Begriff(e) unbezahlter