Nachträgliche Unmöglichkeit
Nur bei Stückschulden (Speziesschulden) möglich. Bei Speziesschuld trägt die Leistungsgefahr immer der Käufer (Untergang führt zu keiner Leistung). Erhält der Kaufpreisgläubiger keine Bezahlung, weil die Leistung untergegangen ist, besteht Austauschanspruch, Differenzanspruch, Schadenersatz auf das Erfüllungsinteresse. Käufer ist Schuldner des Kaufpreises, Verkäufer ist Schuldner einer Leistung Zufall Dem Schuldner zurechenbar Dem Gläubiger zurechenbar Höhere Gewalt Subjektiver Schuldnerverzug führt …