verarbeitungsverzeichnis
- Brauche ich nur ein Verarbeitungsverzeichnis oder noch andere schriftliche Unterlagen/Nachweise?
- Müssen Aktivitäten (zB Newsletter “X” am “Y” etc.) im Verarbeitungsverzeichnis aufgezeichnet werden?
- Müssen Hacker-Abwehr Daten (zB IP Adressen bei DDOS-Attacken) im Verarbeitungsverzeichnis protokolliert werden?
- Eine Ausnahme von der Verzeichnisführung im Verarbeitungsverzeichnis besteht, wenn “die Verarbeitung nur gelegentlich erfolgt”. Was ist “gelegentlich”?
- Soll man die IT Dokumentation in die Dokumentation im Verarbeitungsverzeichnis aufnehmen?
- Wie protokolliert man alle Daten im Verarbeitungsverzeichnis?
- Muss ich als Personaler jeden Bewerber in das Verarbeitungsverzeichnis schreiben?
- Muss man im Verarbeitungsverzeichnis auch den Ordner anführen, in dem die Rechnung von dem Kunden aufbewahrt wird mit Name Adresse etc.?
- Müssen Auftragsverarbeiter den Prozess des Verarbeitungsverzeichnisses auch dokumentieren oder reicht die Dokumentation im datenverarbeitenden Unternehmen?
- Müssen in einem EPU beide Verarbeitungsverzeichnisse (für Verantwortliche + Auftragsverarbeiter) von derselben Person geführt werden?
- Kann man das Datenanwendungsverzeichnis für mehrere Firmen gemeinsam erstellen?
- Aus meiner Datenbank generiere ich eine Excelliste mit personenbezogenen Daten, um z.B. einen oder mehrere Gesichtspunkte genauer zu analysieren. Was muss ich aus datenschutzrechtlicher Sicht bzgl. dieser Excel Datei tun/dokumentieren?
- Die einzigen personenbezogenen Daten sind die der Mitarbeiter. Müssen wir trotzdem ein Verarbeitungsverzeichnis erstellen?
- Wie oft muss das Verarbeitungsverzeichnis aktualisiert werden oder nur muss es nur einmal erstellt werden?
- Muss mein Outlooksystem, welches Kundendaten (Name, Tel, Anschrift) automatisch auf Handys synchronisiert, im Verarbeitungsverzeichnis verzeichnet werden?
- Muss ich über jedes Mail mit Kundendaten ein Verarbeitungsverzeichnis-Protokoll verfassen?
- Wie funktioniert die Dokumentationspflicht im Verarbeitungsverzeichnis in Bezug auf elektronisch erfasste Dokumente (Geschäftsbriefe, Protokolle, etc.), die Texte und Daten beliebiger Art enthalten können?
- Muss ich ein eigenes Verarbeitungsverzeichnis für Deutschland führen?
- Gibt es für die Dokumentation des Verarbeitungsverzeichnisses eine Formvorschrift?
- Muss das Datenverarbeitungsverzeichnis öffentlich gemacht werden, oder reicht es dieses “griffbereit” zu haben?
- Datenverarbeitungsverzeichnis und die Weitergabe von Daten an Steuerberater/Rechtsanwalt (Buchhaltung, Steuerabwicklung, etc)
- Ich notiere Gesundheitsdaten, Namen, Adressen und Telefonnummer von Patienten schriftlich auf Papier, nur die Buchhaltung und Rechnungen laufen über den PC. Wie soll das Datenverarbeitungsverzeichnis aussehen?
- Muss ich als Auftragsverbeiter (IT-Dienstleister) pro Kunde ein Verfahrensverzeichnis führen oder reicht eines, wo ich die Datenzwecke, -kategorien, -typen allgemein erfasse?
- Muss ich alle Quellen aufzeichnen woher ich Firmendaten (zB UST-ID Nummern) habe?
- Wie protokolliere ich die Löschung eines konkreten Empfängers aus einem Newsletterverteiler, ohne die Daten in der Protokollierung zu nennen (dort zu speichern)? Und was ist mit Sicherungsbackups, in denen die Daten (noch lange) enthalten sein werden?