Suche

Immaterialgüterrecht

Immaterialgüterrechte (in der Alltagssprache auch “Recht des geistigen Eigentums”) sind Vermögensrechte an verselbstständigten geistigen Gütern.

Sie umfassen den Schutz aller geistigen Schöpfungen von Marken und Logos, Kunstwerke bis hin zur technischen Erfindung.

Zu den Immaterialgüterrechten zählt das

  • Marken-,
  • Muster-,
  • Patent- und
  • Urheberrecht.

Es herrscht ein Numerus clausus der Immaterialgüterrechte. Das bedeutet, dass die Summe der – im weitesten Sinn – eigentumsähnlichen Rechte abschliessend durch den Gesetzgeber geregelt sind.

Markenrecht

Das Markenrecht schützt Marken, also alle Zeichen, die sich graphisch darstellen lassen und geeignet sind Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Zu den juristischen Themengebieten gehören

  • die Registrierung und der Schutz von nationalen, europäischen oder internationalen Marken und Mustern gegen Kopien oder Verwechslung und
  • die Verteidigung beim Vorwurf der Verletzung fremder Marken- oder Musterschutzrechte.

Musterrecht

Das Musterrecht auch Geschmacksmusterrecht widmet sich dem Schutz ästhetisch wahrnehmbarer Farb- und Formgestaltung neuer Erzeugnisse  also dem Design.

Patentrecht

Das Patentrecht ist das Schutzrecht auf eine Erfindung eine Einrichtung die neu ist und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und dabei gewerblich anwendbar ist. Bei der Anmeldung ist ein Patent so auszuführen, das ein Fachmann es anwenden kann Dh man muss nicht wissen warum etwas funktioniert, sondern nur wissen wie man es reproduziert. Das Gebrauchsmusterrecht steht dem Patentrecht nahe und schützt ebenfalls technische Einrichtungen, stellt aber keine so hohen Ansprüche an die erfinderische Leistung.

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt eigentümliche geistige Schöpfungen auf dem Gebiet der Literatur, der Tonkunst, der bildenenden Künste und der Filmkunst („Werke“). Zu den juristischen Themengebieten gehören

  • die Unterstützung bei der Erstellung von Verträgen zur Einräumung einer Werknutzungsbewilligung oder eines Werknutzungsrechts zum Zweck der Verwertung eines geschützten Werkes,
  • die Verteidigung des Urheberrechts gegen Eingriffe Dritter oder auch
  • die Verteidigung beim Vorwurf der Verletzung fremder Urheberrechte.
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

berthold-hofbauer-titelbild-800x800

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter

Filter Search Results