§ 756 ABGB

Stand der Gesetzgebung: 12.11.2025

Kategorie:

Vierzehntes Hauptstück Vom Pflichtteil und der Anrechnung auf den Pflichtteil I. Allgemeines
Stand der Gesetzgebung: 12.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2017
§ 756 1. Pflichtteilsberechtigung
Der Pflichtteil ist der Anteil am Wert des Vermögens des Verstorbenen, der dem Pflichtteilsberechtigten zukommen soll.

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