500 S – 500 Jahre Haller Taler

500 S – 500 Jahre Haller Taler
Stand der Gesetzgebung: 28.03.2024

Inhaltsverzeichnis

§ 1
Ab 13. Juni 1986 werden Scheidemünzen zu 500 Schilling „500 Jahre Haller Taler“ ausgegeben.
In Kraft seit 01.01.1989
§ 2
Die Münzen sind aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 37 mm, ihr Rauhgewicht 24 g und ihr Feingewicht 22,2 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1 000 und im Rauhgewicht 10/1 000 nicht übersteigen.
In Kraft seit 01.01.1989
§ 3
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
(1) Die eine Seite hat das Motiv der ersten Talermünze mit der Gestalt des Erzherzoges Sigismund und der Randschrift „SIGISMUNDUS ARCHIDUX AUSTRIE“ sowie die Umschrift „ERSTE TALERMÜNZE GEPRÄGT IN HALL IN TIROL“, die Jahreszahlen „1486“ und „1986“ und das Münzstättenzeichen „F“ zu zeigen.
(2) Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „500“, darunter das Wort „SCHILLING“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „REPUBLIK ÖSTERREICH“ zu tragen.
(3) Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „FUENFHUNDERT SCHILLING“ aufzuweisen.
In Kraft seit 01.01.1989