25 S – 300. Wiederkehr der Geburt des Baumeisters Lukas von Hildebrandt

25 S – 300. Wiederkehr der Geburt des Baumeisters Lukas von Hildebrandt
Stand der Gesetzgebung: 28.03.2024

Inhaltsverzeichnis

§ 1
Die Münzen sind aus einer Legierung von 800 Tausendteilen Silber und 200 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 30 mm, ihr Rauhgewicht 13 g, ihr Feingehalt 10'4 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.
In Kraft seit 01.01.1989
§ 2
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
Die eine Seite der Münze hat das Hauptportal zum Oberen Belvedere-Garten, umgeben von der kreisförmigen Umschrift „1668 Lukas von Hildebrandt 1745“ und die Jahreszahl „1968“ zu zeigen. In der Portalöffnung ist der Mittelteil des Schlosses zu sehen; darunter befindet sich die Inschrift „Belvedere“. Die andere Seite der Münze hat in der Mitte die Zahl „25“, darunter das Wort „Schilling“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „Republik Österreich“ zu zeigen. Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Fuenfundzwanzig Schilling“ zu tragen.
In Kraft seit 01.01.1989