20 S - Erzbischof Johann Ernst Graf Thun

20 S - Erzbischof Johann Ernst Graf Thun
Stand der Gesetzgebung: 28.03.2024

Inhaltsverzeichnis

§ 1
Ab dem 17. März 1987 werden Scheidemünzen zu 20 Schilling „Erzbischof Johann Ernst Graf Thun“ ausgegeben.
In Kraft seit 01.01.1989
§ 2
Die Münzen sind aus einer Legierung von 920 Tausendteilen Kupfer, 60 Tausendteilen Aluminium und 20 Tausendteilen Nickel herzustellen. Der Durchmesser der Münze hat 27,7 mm, ihr Stückgewicht 8 g zu betragen.
In Kraft seit 01.01.1989
§ 3
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
(1) Die eine Seite der Münze hat in einem quadratischen Feld mit stumpfen Ecken auf vertieftem blanken Grund die Zahl „20“ und darunter das Wort „SCHILLING“ sowie das Prägejahr „1987“ mit in der Mitte der Jahreszahl angeordnetem Bindenschild zu zeigen. Die Umschrift hat „REPUBLIK ÖSTERREICH“ zu lauten.
(2) Die andere Seite der Münze hat das Wahlsiegel des Erzbischofs, bestehend aus dem Siegel des Erzbischofs, links das Wappentier Salzburgs, rechts das Wappentier der Familie Thun, darüber ein Kreuz und einen Bischofshut mit je sechs Quasten beiderseits, den Wahlspruch „IN DOMINO CONFIDO“, die Inschrift „ERZBISCHOF JOHANN ERNST GRAF THUN“ und „SALZBURG“ sowie die Jahreszahlen „1687“, „1709“ und „1987“ zu zeigen.
(3) Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat 19 Punkte aufzuweisen.
In Kraft seit 01.01.1989