100 S - Johann Strauß-Jahr 1975

100 S - Johann Strauß-Jahr 1975
Stand der Gesetzgebung: 28.03.2024

Inhaltsverzeichnis

§ 1
Anläßlich des Johann Strauß-Jahres werden ab dem 7. April 1975 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben.
In Kraft seit 01.01.1989
§ 2
Die Münzen sind aus einer Legierung von 640 Tausendteilen Silber und 360 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 36 mm, ihr Rauhgewicht 24 g, ihr Feingewicht 15,36 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.
In Kraft seit 01.01.1989
§ 3
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
(1) Die eine Seite hat das Johann Strauß Denkmal im Wiener Stadtpark, umgeben von der Umschrift JOHANN STRAUSS und den Jahreszahlen 1825-1899-1975, zu zeigen.
(2) Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „100“, darunter das Wort „Schilling“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „Republik Österreich“ zu tragen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Hundert Schilling“ zu tragen.
In Kraft seit 01.01.1989