100 S - Internationales Zentrum Wien
100 S - Internationales Zentrum Wien
Stand der Gesetzgebung: 29.03.2024
§ 1
Anläßlich der Inbetriebnahme des Internationalen Zentrum Wiens werden ab dem 23. August 1979 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben.
§ 2
Die Münzen sind aus einer Legierung von 640 Tausendteilen Silber und 360 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 36 mm, ihr Rauhgewicht 24 g und ihr Feingewicht 15,36 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.
§ 3
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
(1) Die eine Seite hat das Gebäude für Organisationen der UNO sowie die Inschrift „Internationales Zentrum Wien“ und die Jahreszahl „1979“ zu zeigen.
(2) Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „100“, darunter das Wort „Schilling“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „Republik Österreich“ zu tragen.
(3) Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Hundert Schilling“ aufzuweisen.