100 S - Festspiel- und Kongreßhaus Bregenz

100 S - Festspiel- und Kongreßhaus Bregenz
Stand der Gesetzgebung: 29.03.2024

Inhaltsverzeichnis

§ 1
Anläßlich der Inbetriebnahme des Festspiel- und Kongreßhauses Bregenz werden ab dem 23. Oktober 1979 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben.
In Kraft seit 01.01.1989
§ 2
Die Münzen sind aus einer Legierung von 640 Tausendteilen Silber und 360 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 36 mm, ihr Rauhgewicht 24 g und ihr Feingewicht 15,36 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.
In Kraft seit 01.01.1989
§ 3
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
(1) Die eine Seite hat das Festspiel- und Kongreßhaus und die Anlage der Seebühne sowie die Inschrift „Festspiel- und Kongreßhaus Bregenz“ und die Jahreszahl „1979“ zu zeigen.
(2) Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „100“, darunter das Wort „Schilling“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „Republik Österreich“ zu tragen.
(3) Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Hundert Schilling“ aufzuweisen.
In Kraft seit 01.01.1989