100 S - ARLBERG-Straßentunnel

100 S - ARLBERG-Straßentunnel
Stand der Gesetzgebung: 29.03.2024

Inhaltsverzeichnis

§ 1
Anläßlich der Verkehrsübergabe des Arlberg-Straßentunnels werden ab dem 1. Dezember 1978 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben.
In Kraft seit 01.01.1989
§ 2
Die Münzen sind aus einer Legierung von 640 Tausendteilen Silber und 360 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 36 mm, ihr Rauhgewicht 24 g und ihr Feingewicht 15,36 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.
In Kraft seit 01.01.1989
§ 3
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
(1) Die eine Seite hat das Arlbergmassiv in stilisierter Form mit dem Straßentunnel, symbolisch dargestellt durch zwei sich reichende Hände, zu zeigen. Darunter sind die Wappen der durch den Tunnel miteinander verbundenen Bundesländer Tirol und Vorarlberg abgebildet. Über dem Gebirge strahlt die Sonne. Dazwischen befindet sich ein Spruchband mit dem Text „DAT PRAEMIA DIGNA LABORUM“. Die Umschrift lautet „ARLBERGSTRASSEN-TUNNEL ERBAUT 1974-1978“.
(2) Die andere Seite hat die Zahl „100“, das Bundeswappen, die Wappen der Bundesländer in dreizeiliger Anordnung und als Umschrift die Worte „Republik Oesterreich“, „Hundert Schilling“, die Jahreszahl „1978“, dazwischen das Bergwerkszeichen mit gekreuztem Eisen und Schlägel sowie die Worte „GLUECK AUF“ zu tragen.
(3) Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Hundert Schilling“ aufzuweisen.
In Kraft seit 01.01.1989