Gesetz

100 S - 900 Jahre Festung Hohensalzburg

100 S - 900 Jahre Festung Hohensalzburg
Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Inhaltsverzeichnis

§ 1
Anläßlich des 900jährigen Bestehens der Festung Hohensalzburg werden ab dem 19. Juli 1977 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben.
In Kraft seit 01.01.1989
§ 2
Die Münzen sind aus einer Legierung von 640 Tausendteilen Silber und 360 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 36 mm, ihr Rauhgewicht 24 g und ihr Feingewicht 15,36 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.
In Kraft seit 01.01.1989
§ 3
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
(1) Die eine Seite hat die Festung Hohensalzburg und die Inschrift „900 Jahre Festung Hohensalzburg“ zu tragen.
(2) Die andere Seie hat in quadratischer Anordnung die Worte „Republik Österreich“, darunter das Bundeswappen, die Zahl „100“ und das Wort „Schilling“ zu tragen.
(3) Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Hundert Schilling“ aufzuweisen.
In Kraft seit 01.01.1989