Gesetz

100 S - 1100 Jahre Villach

100 S - 1100 Jahre Villach
Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

Inhaltsverzeichnis

§ 1
Anläßlich des 1100-Jahr-Jubiläums der erstmaligen Nennung von Villach werden ab dem 19. September 1978 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben.
In Kraft seit 01.01.1989
§ 2
Die Münzen sind aus einer Legierung von 640 Tausendteilen Silber und 360 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 36 mm, ihr Rauhgewicht 24 g und ihr Feingewicht 15,36 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.
In Kraft seit 01.01.1989
§ 3
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
(1) Die eine Seite hat die Stadtansicht von Villach mit dem Siegel der Stadt, der Jahreszahl „878“ auf der linken Seite und dem Kärntner Landeswappen und der Jahreszahl „1978“ auf der rechten Seite sowie der Umschrift „1100 Jahre Villach“ zu tragen.
(2) Die andere Seite hat in quadratischer Anordnung die Worte „Republik Österreich“, darunter das Bundeswappen, die Zahl „100“ und das Wort „Schilling“ zu tragen.
(3) Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Hundert Schilling“ aufzuweisen.
In Kraft seit 01.01.1989