Auflage eines Entwurfes für ein Wiener Landesgesetz zur öffentlichen Einsicht

Wien (OTS/RK) – Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzentwurf ausgearbeitet:

Gesetz, mit dem das Wiener Tourismusförderungsgesetz geändert wird

Der Entwurf mit den Erläuterungen ist im Internet auf der Seite

http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm

abrufbar und liegt bei den magistratischen Bezirksämtern in der Zeit von 30. Dezember 2020 bis 13. Jänner 2021 zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.

Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:

kanzlei-recht@ma06.wien.gv.at

oder schriftlich bei den magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden.

Rückfragen & Kontakt:

PID-Rathauskorrespondenz
Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien (MA 53)
Stadtredaktion, Diensthabende/r Redakteur/in
01 4000-81081
dr@ma53.wien.gv.at
www.wien.gv.at/presse

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